Nieten Internationale Spedition, s.r.o.

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 NIETEN

CO2-Grenzausgleichssystems


CBAM ist die Verordnung zum CO2-Grenzausgleichssystem, der ab dem 01.10.2023 in Kraft getreten hat. Er führt neue Verpflichtungen für Importeure bestimmter Produkte ein, wenn diese aus Drittländern in die EU eingeführt werden. 
Gültig im Rahmen der VERORDNUNG (EU) 2023/956 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 (in Kraft getreten am 17.05.2023). 
Die Erzeugnisse der folgenden Sektoren werden vom CBAM erfasst: Zement-, Aluminium-, Düngemittel-, Strom-, Eisen- und Stahlindustrie. 
Zunächst wird die vereinfachte CBAM nur im Rahmen der Meldepflicht gelten. Ziel ist es, Daten zu sammeln. Die CBAM wird ab dem 1. Januar 2026 voll einsatzfähig sein. 
Wenn Sie unsere Dienste (als den Vertreter) in Anspruch nehmen möchten, zögern Sie bitte nicht, uns per E-Mail zu kontaktieren: CBAM@nieten.cz.